Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Dres. med. Christiane und Martin Schlösser

0211 / 571088

Check Up 35 (gesetzliche Vorsorgeuntersuchung)

Diese Gesundheitsuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung sollte von allen Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Der Check up 35 darf zwischen dem 19. und 35. Geburtstag nur einmal durchgeführt werden. Danach besteht Anspruch alle drei Jahre. Die Gesundheitsuntersuchung beeinhaltet die Ananmnese, die klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus), eine Blutuntersuchung für Gesamtcholesterin, HDL-Chol., LDL-Chol., Triglyzeride und Blutzucker sowie einen Urintest und eine abschließende Besprechung der Ergebnisse.

Andere (durchaus sinnvolle) Untersuchungen (z. B. Bestimmung zusätzlicher Laborparameter, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschall oder EKG) sind im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt nicht vorgesehen.