
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dres. med. Christiane und Martin Schlösser
Diese Gesundheitsuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung sollte von allen Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur einmal zwischen dem 19. und 35. Geburtstag übernommen. Danach besteht Anspruch alle drei Jahre.
Die Gesundheitsuntersuchung beeinhaltet
Andere (durchaus sinnvolle) Untersuchungen, wie bspw.
sind im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt nicht vorgesehen, können aber auf Wunsch als IGeL-Leistung mit durchgeführt werden.