Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Dres. med. Christiane und Martin Schlösser

Tauchtauglichkeits-Untersuchung

Bevor der Tauchsport, insbesondere das Gerätetauchen mit Sauerstoff-Flaschen und Dekompression gefahrlos ausgeübt werden kann, sollten bestimmte Erkrankungen, insbesondere die der Lunge, des Herzens und der Ohren ausgeschlossen werden.

Die Untersuchungen richten sich nach dem Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdrückmedizin (GTÜM) und beinhalten im Regelfall

  • ein EKG,
  • eine Lungenfunktionsprüfung,
  • sowie eine gründliche körperliche Untersuchung
    inklusive Otoskopie (Inspektion der Trommelfelle).

Unter Umständen sind noch zusätzliche Untersuchungen erforderlich:

  • Belastungs-EKG,
  • Echokardiographie
  • LZ-EKG
Echo

Die Kosten von circa 80€ nach GOÄ für die Basis-Untersuchung müssen vom Patienten getragen werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zählen.

Für das Schnocheln in flachen Gewässern sind diese Untersuchungen normalerweise nicht erforderlich.

Nach der Untersuchung wird bei Normalbefunden eine ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese wird in der Regel für die Teilnahme an Tauchkursen oder Exkursionen von den Tauchschulen verlangt.

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